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   BSG, 20.01.2000 - B 7 AL 12/99 R   

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https://dejure.org/2000,5769
BSG, 20.01.2000 - B 7 AL 12/99 R (https://dejure.org/2000,5769)
BSG, Entscheidung vom 20.01.2000 - B 7 AL 12/99 R (https://dejure.org/2000,5769)
BSG, Entscheidung vom 20. Januar 2000 - B 7 AL 12/99 R (https://dejure.org/2000,5769)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Wolters Kluwer

    Arbeitslosengeld - Berechnung - Leistungssatz - Bemessungsentgelt - ABM - Arbeitsentgelt

  • Judicialis

    AFG § 112 Abs. 5 Nr. 4

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Bemessung des Arbeitslosengeldes bei Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BSG, 08.06.1989 - 7 RAr 40/88

    Bemessung des Anspruchs auf Arbeitslosengeld - Ermittlung des Bemessungsentgelts

    Auszug aus BSG, 20.01.2000 - B 7 AL 12/99 R
    Dies galt auch, wenn der Arbeitslose aufgrund des in der ABM erzielten niedrigeren Entgelts eine erhebliche Einbuße bei der Höhe des Alg im Verhältnis zu dem vor Eintritt in die Maßnahme erhaltenen Alg oder Alhi hinnehmen mußte (vgl BSG SozR 4100 § 112 Nrn 49, 51 und 52; BSG, Urteil vom 8. Juni 1989 - 7 RAr 40/88 -, DBlR Nr. 3519a zu § 112 AFG; Urteil vom 12. Juli 1989 - 7 RAr 62/88 -, DBlR Nr. 3519a zu § 112 AFG).
  • BSG, 12.07.1989 - 7 RAr 62/88

    Arbeitsbeschaffungsmaßnahme - ABM - Arbeitsentgelt - Arbeitslosengeld -

    Auszug aus BSG, 20.01.2000 - B 7 AL 12/99 R
    Dies galt auch, wenn der Arbeitslose aufgrund des in der ABM erzielten niedrigeren Entgelts eine erhebliche Einbuße bei der Höhe des Alg im Verhältnis zu dem vor Eintritt in die Maßnahme erhaltenen Alg oder Alhi hinnehmen mußte (vgl BSG SozR 4100 § 112 Nrn 49, 51 und 52; BSG, Urteil vom 8. Juni 1989 - 7 RAr 40/88 -, DBlR Nr. 3519a zu § 112 AFG; Urteil vom 12. Juli 1989 - 7 RAr 62/88 -, DBlR Nr. 3519a zu § 112 AFG).
  • BSG, 05.08.1999 - B 7 AL 6/99 R

    Arbeitslosenhilfe - fiktive Bemessung - Bemessungsentgelt - Zusammenrechnung von

    Auszug aus BSG, 20.01.2000 - B 7 AL 12/99 R
    Der Senat hat bereits in einem Urteil vom 9. November 1989 (SozR 4100 § 112 Nr. 53) entschieden, daß auch im Rahmen des § 112 Abs. 7 AFG von der "regelmäßigen tariflichen" Arbeitszeit auszugehen ist, woraus folgen könnte, daß bei der Bestimmung der tariflichen Arbeitszeit im Rahmen des § 112 Abs. 7 AFG die Prinzipien des § 112 Abs. 3 und Abs. 4 AFG zu berücksichtigen sind (zur Differenzierung von Lohn- und Zeitfaktor im Rahmen der Prüfung des § 112 Abs. 7 AFG vgl zuletzt Urteil des Senats vom 5. August 1999 - B 7 AL 6/99 R -, zur Veröffentlichung vorgesehen, s S 10 f des Umdrucks).
  • BSG, 26.09.1989 - 11 RAr 79/89

    Berechnung des Arbeitslosengeldes bei Arbeitsbeschaffungsmaßnahme, Anwendung des

    Auszug aus BSG, 20.01.2000 - B 7 AL 12/99 R
    Die Regelung des § 112 Abs. 5 Nr. 2a AFG aF bzw des ab 1. Januar 1982 an seine Stelle getretenen § 112 Abs. 5 Nr. 4 AFG aF (idF des Arbeitsförderungs-Konsolidierungsgesetzes vom 22. Dezember 1981, BGBl I 1497) wurde dabei auch von der Rechtsprechung als "unbefriedigend" kritisiert (insbesondere BSG SozR 4100 § 112 Nr. 51, S 244), soweit die Teilnahme an einer ABM dazu führen konnte, daß der Arbeitslose danach ein Alg erhielt, dessen Höhe unter der Alhi lag, die er ohne Teilnahme an der Maßnahme weiterhin erhalten hätte, nur weil die Dreijahresfrist des § 112 Abs. 5 Nr. 4 Satz 2 AFG einen Rückgriff auf das frühere Arbeitsentgelt ausschloß.
  • BSG, 09.11.1989 - 11 RAr 149/88

    Berechnung des Arbeitslosengeldes bei unterschiedlichen regelmäßigen

    Auszug aus BSG, 20.01.2000 - B 7 AL 12/99 R
    Der Senat hat bereits in einem Urteil vom 9. November 1989 (SozR 4100 § 112 Nr. 53) entschieden, daß auch im Rahmen des § 112 Abs. 7 AFG von der "regelmäßigen tariflichen" Arbeitszeit auszugehen ist, woraus folgen könnte, daß bei der Bestimmung der tariflichen Arbeitszeit im Rahmen des § 112 Abs. 7 AFG die Prinzipien des § 112 Abs. 3 und Abs. 4 AFG zu berücksichtigen sind (zur Differenzierung von Lohn- und Zeitfaktor im Rahmen der Prüfung des § 112 Abs. 7 AFG vgl zuletzt Urteil des Senats vom 5. August 1999 - B 7 AL 6/99 R -, zur Veröffentlichung vorgesehen, s S 10 f des Umdrucks).
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